Strafrecht

Haben Sie einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten oder schon einen Strafbefehl?

Als Beschuldigter steht es Ihnen frei sich zu Sache zur äußern oder zu schweigen. Sie können zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einen Verteidiger hinzuziehen. Dies ist in nahezu jedem Fall ratsam.

Wir stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger mit Rat und Tat zur Seite.

Zusammen beraten wir, welche Verteidigungsstrategie für Sie die beste ist. Auch Kleinigkeiten können zu einer anderen Entscheidung führen.

Bei Zugang eines Strafbefehls ist besonders auf die Einhaltung der Einspruchsfrist zu achten. Aber selbst wenn Sie diese Frist verpasst haben, ist noch nicht in jedem Fall alles verloren.

Die Verteidigung von Soldaten und Beamten ist im Hinblick auf die disziplinarischen Konsequenzen mit einer besonderen Sorgfalt zu führen. Hier wirkt sich die Erfahrung von Herrn Rechtsanwalt Thomas Meder als Vertragsanwalt des DBwV e.V. für Sie aus.

Gerne beraten wir Sie zu dem Thema telefonisch oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Suchen Sie einen Beistand als Nebenklagevertreter? Auch hier können wir Ihnen als Betroffene oder Betroffner helfen nicht alleine dem Täter im Prozess gegenüber zu treten.