Beamtenrecht

Beamte sind keine Arbeitnehmer. Das Beamtentum birgt sehr viele Vorteile für einen „Angestellten“. Aber der Beamte hat auch weitreichende Verpflichtungen.

Politische Betätigungen, die einem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht versagt werden können, kann der Dienstherr teilweise untersagen.

Verstößt der Beamte gegen seine Pflichten droht ihm ein Disziplinarverfahren. Die Möglichkeiten, die dem Dienstherren zustehen reichen von einem Verweis, bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Welche Maßnahmen gegen eine Disziplinarmaße ergriffen werden müssen ist eine sehr spezielle Materie in der vertieftes Wissen notwendig ist.

Als Vertragsanwalt des Deutschen Bundeswehrverbandes bearbeite ich täglich Akten aus dem Bereich der Disziplinarverfahren. Diese Erfahrung setze ich ein um nicht nur den Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr zu helfen, sondern auch den Beamten, die ihren Dienst nicht an der Waffe verrichten.