Mietrecht

Kündigung, was nun? Diese Frage stellt sich nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Mietrecht. Die Wohnung ist der Lebensmittelpunkt eines jeden Menschen. Deshalb bedarf es bei der Kündigung besonderer Voraussetzungen. Auch wenn Sie in einer Dienstwohnung oder Werkwohnung wohnen kann Ihr Arbeitgeber nicht in jedem Fall mit der Beendigung des Dienstverhältnisses Ihren Auszug verlangen.

Vorsicht bei Geltendmachung von Mietminderungen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei unberechtigter Mietminderung bei erheblichem Zahlungsverzug die Kündigung der Wohnung rechtswirksam ist. Deshalb sollte jeder Minderungsgrund kritisch überprüft werden.

Sie wohnen in einer Eigentumswohnung? Hier stellt sich oft die Frage: Wie darf ich mein Eigentum nutzen? Das beginnt damit, ob ein Schuhschrank im Hausflur aufgestellt werden darf und führt bis zur Frage ob eine Verglasung des eigenen Balkons möglich ist.

Sie haben auf Betongold zur Altersvorsorge gesetzt? Oft stellt das Eigenheim mit einer Einliegerwohnung oder eine Eigentumswohnung die Altersvorsorge dar. Hier können unberechtigte Mietminderungen oder Mietausfälle zu herben Einschnitten der Lebensqualität führen.

Herr Rechtsanwalt Heitzenröther und Herr Rechtsanwalt Meder sind auf dem Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts spezialisiert und werden auf Ihrer Seite tätig um Ihre Rechte als Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer durchzusetzten.


Mietminderung

– Nebenkostenabrechnung
– Prüfung und Erstellung von Mietverträgen
– Schönheitsreparaturen
– Mietererhöhungen


Instandsetzungskosten

– Kleinreparaturen
– Kündigung
– Dienstwohnung
– Werkwohnung