Das Mandat

Der Auftrag
Wenn Sie uns ein Mandat anbieten und wir annehmen, kommt ein Vertrag zustande. Dies kann auch telefonisch geschehen, in der Regel wird das Mandat aber mit der Unterzeichnung der Vollmacht oder einer Honorarvereinbarung erteilt.

Das Honorar
Bei der Honorargestaltung sind Rechtsanwälte an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden, das die jeweiligen Gebühren festlegt. Nach dem RVG ist das anwaltliche Honorar nicht vom Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit eines Falles oder gar von unserem und damit Ihrem Erfolg, sondern vom Streit- bzw. Gegenstandswert oder von Rahmengebühren eines jeden Falles abhängig.

Diese gesetzlichen Gebührenrahmen dürfen wir nicht unterschreiten. Andererseits ist – je nach Einzelfall – eine besondere Vergütungsvereinbarung zwischen uns und Ihnen möglich, wenn die gesetzlichen Gebühren unseren Arbeitsaufwand nicht abdecken.
Eine erste Beratung darf nach dem RVG höchstens € 190.- zzgl. gesetzl. MWSt. kosten.

Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Aufnahme unserer Tätigkeit gerne über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen. Schließlich müssen Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, machen wir für Sie eine Deckungsanfrage und informieren Sie über deren Eintrittspflicht.

Denken Sie aber an den Grundsatz, dass immer derjenige die Anwaltsgebühren (und auch ggf. Gerichtskosten) zu tragen hat, der den Auftrag erteilt. Unter den gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen setzen wir für Sie aber auch die Erstattung der Kosten seitens des Gegners durch.

Bei geringen finanziellen Mitteln des Mandanten kann eine Kostenübernahme des Staates beantragt werden. Stichworte sind hier das Beratungshilfegesetz sowie die Prozeßkostenhilfe.

Weitere Informationen zur Gebührenordnung für Rechtsanwälte von der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie hier Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

Die Vorbereitung
Es ist für uns sehr hilfreich, wenn Sie vor dem ersten gemeinsamen Gesprächstermin alle nötigen Unterlagen, Dokumente und sonstigen für Ihren Fall wichtigen Einzelheiten in unserer Kanzlei möglichst im Original vorbeibringen oder uns mitteilen, damit wir uns schon im Vorfeld umfassend auf Ihr Anliegen vorbereiten können.

Schließlich können wir Ihre Interessen nur wirksam wahrnehmen, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände und Besonderheiten Ihres Falles unterrichten.

Beim Abschluß des Mandats erhalten Sie selbstverständlich sämtliche Unterlagen wieder zurück.

Der Verfahrensfortgang
Sie erhalten von unserem gesamten Schriftverkehr automatisch Durchschläge und Kopien, so dass Sie immer über den Fortgang Ihrer Angelegenheit informiert sind.

Es kann auch sein, dass wir Sie im Rahmen dieser regelmäßigen Unterrichtung um Stellungnahmen, noch fehlende Unterlagen oder um Ihre Zustimmung zu einem gegnerischen Vorschlag bitten. Sie sollten sich dann möglichst bald mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen, da es häufig um die Einhaltung gesetzter Fristen geht. Auf diese wir Sie im Falle des Falles natürlich hinweisen.